
Coronavirus - Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen
17.02.2021
Für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 werden von der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen mit der Überbrückungshilfe III unterstützt. Dazu wurde das bestehende Instrument der Überbrückungshilfe verlängert und die Konditionen nochmals verbessert.
__________________________________________________________________
17.12.2020
Die Fristen zur Beantragung des Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurden verlängert.
https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html
___________________________________________________________________
19.11.2020
Abschlagszahlung
Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt.
______________________________________________________________________
22.10.2020
Die Überbrückungshilfe geht in die zweite Runde!
Seit dem 21. Oktober können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
______________________________________________________________________
21.09.2020
Fortsetzung der Corona-Überbrückungshilfe
Die ursprünglich nur für die Monate Juni bis August 2020 vorgesehene Corona-Überbrückungshilfe wird bis zum Jahresende 2020 verlängert. Parallel verlängert die Landesregierung die „NRW Überbrückungshilfe Plus“, mit der ein Teil der Kosten des privaten Lebensunterhalts aus Landesmitteln gedeckt werden können.
______________________________________________________________________
04.08.2020
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Prämien für Ausbildung:
2.000 Euro pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag erhalten Betriebe, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze verglichen mit den vergangenen drei Jahren nicht verringern.
3.000 Euro gibt es, wenn die Zahl der Verträge noch aufgestockt wird, pro zusätzlichem Vertrag.
Antragsberechtigt sind KMU, die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist auszugehen, wenn ein KMU in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Der Antrag wir bei der der örtlichen Arbeitsagentur gestellt.
Förderantrag stellen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
_____________________________________________________________________
13.07.2020
Überbrückungshilfen für den Mittelstand
Die Plattform ist online! Sie hilft kleinen und mittelständischen Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie starke Umsatzrückgänge hatten.
Weitere Infos und Anträge unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
_________________________________________________________________________
23.03.20
Die Agentur für Arbeit bietet Unternehmen, die sich über Kurzarbeitergeld informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen, aktuelle Informationen unter:
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Die Auswirkungen des Coronavirus belasten die Liquidität einiger Unternehmen. Die Landesregierung hält aber zur Bewältigung dieser Krise Unterstützungsmöglichkeiten bereit, die bereits jetzt allen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen:
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Unser Projektträger die agentur mark GmbH hält sie mit den aktuellen Informationen in der Coronakrise auf dem laufenden: